Inhaltsbereich
Gewerbewesen
Allgemeine Informationen
Die Gewerbeabteilung ist für die allgemeinen gewerblichen Angelegenheiten, insbesondere die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, zuständig.
Die Gewerbemeldungen sowie die erlaubnispflichtigen Gewerbe werden unten unter den jeweiligen Begriffen gesondert erläutert.
Für die Vornahme der Gewerbemeldungen sind die in der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (GewAnzV) vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Für alle Meldungen gilt, dass die Anzeigevordrucke gut lesbar in Druckbuchstaben oder maschinell auszufüllen sind. Alle erforderlichen Angaben müssen eingetragen werden.
