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Fundbüro
Wenn Sie einen Wertgegenstand, d.h. einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro, gefunden haben, ist dieser Fund abzugeben. Anlaufstelle ist hier das Fundbüro der Samtgemeinde Harsefeld, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld.
Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird Samtgemeinde Harsefeld selbst Eigentümerin der Sachen.