Inhaltsbereich
Bauleitplanung
Bauleitpläne sind der (das ganze Samtgemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger:innen (frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Die aktuellen Bauleitplanverfahren finden Sie unter Aktuelles sowie unter Amtliche Bekanntmachungen.