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Samtgemeindekasse
In der Samtgemeindekasse wird der Zahlungsverkehr abgewickelt. Hier werden Zahlungen an die Samtgemeinde Harsefeld mit ihren Mitgliedsgemeinden, den Samtgemeindewerken und der Sozialstation Geest verbucht und Auszahlungen veranlasst.
Sollten Zahlungen an die Samtgemeinde Kasse nicht pünktlich geleistet werden, veranlasst die Kasse die Mahnung der Forderung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist die Mahnung mit Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden. Bitte achten Sie daher im eigenen Interesse auf eine termingerechte Zahlung.
Als Vollstreckungsbehörde kümmert sich die Samtgemeindekasse auch um die Beitreibung der eigenen Forderungen sowie im Rahmen der Amtshilfe für weitere Behörden oder den Rundfunkbeitrag für den Norddeutschen Rundfunk. Hier fallen ebenfalls die gesetzlichen Kosten für Pfändungen an.
Gerne buchen wir wiederkehrende Beträge (z.B. Steuern, Kindergartengebühren) von Ihrem Konto ab. Bitte füllen Sie hierzu den Vordruck SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie diesen unterschrieben an die Samtgemeinde Harsefeld zurück.
Vor Ort erfolgt der Zahlungsverkehr hauptsächlich unbar per EC-Karte oder Kreditkarte. Die kostenpflichtigen Leistungen des Service-Portals (Open Rathaus) können per Überweisung, Kreditkarte oder Paypal direkt auf dem Portal bezahlt werden.
Haben Sie Fragen dazu, ob Ihre Zahlung an die Samtgemeindekasse eingegangen oder Auszahlungen an Sie bereits erfolgt sind, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Kasse gerne zur Verfügung.
