Inhaltsbereich

Reisegewerbekarte

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Sicherheit, Ordnung und MigrationStandort anzeigen
Dezernat IIIAm Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf nach § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zu den Einzelheiten der Erlaubnispflicht, insbesondere auch hinsichtlich der im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten sowie der reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten, wird auf das hinterlegte Merkblatt verwiesen.

Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte verwenden Sie bitte das hinterlegte Antragsformular.

Bei Fragen zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens setzen Sie sich bitte mit den angegebenen Ansprechpartnern in Verbindung.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf nach § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zu den Einzelheiten der Erlaubnispflicht, insbesondere auch hinsichtlich der im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten sowie der reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten, wird auf das hinterlegte Merkblatt verwiesen.

Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird. Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte verwenden Sie bitte das hinterlegte Antragsformular.

Bei Fragen zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens setzen Sie sich bitte mit den angegebenen Ansprechpartnern in Verbindung.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Erlaubnisbehörde sind der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade, die Stadt Buxtehude und die Samtgemeinde Harsefeld jeweils für ihr Gebiet.

Zuständige Erlaubnisbehörde sind der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade, die Stadt Buxtehude und die Samtgemeinde Harsefeld jeweils für ihr Gebiet.

Anträge / Formulare

Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt. Im Antragsverfahren ist der unten unter "Formulare" herunterzuladende Antrag zu verwenden.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Reisegewerbekarte (s. "Dokumente"). Es enthält alle wichtigen Hinweise zum Reisegewerbe, zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen.

Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt. Im Antragsverfahren ist der unten unter "Formulare" herunterzuladende Antrag zu verwenden.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Reisegewerbekarte (s. "Dokumente"). Es enthält alle wichtigen Hinweise zum Reisegewerbe, zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen.

zurück