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Verkehr
Allgemeine Informationen
Die Samtgemeinde Harsefeld nimmt als selbstständige Gemeinde seit 2013 die Aufgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungsbereich wahr. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um staatliche Aufgaben und nicht um Selbstverwaltungsaufgaben.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde und ihre gemeindlichen Gremien in diesem Bereich keine Entscheidungsbefugnis besitzen. Es ist lediglich möglich, in diesen Angelegenheiten eine Empfehlung auszusprechen, die dann an die Untere Straßenverkehrsbehörde im Hause zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet wird.
Bei diesen Aufgaben im Bereich Verkehr handelt es sich u.a. um die Themen Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen, Baustellen, Veranstaltungen und Groß- und Schwertransporte.
Darüber hinaus sind auch ordnungsrechtliche Aufgaben, wie z.B. Parkausweise, Parkverstöße und Räum- und Streupflicht zu betreuen.
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