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Anzeige eines Gaststättenbetriebes

zuklappenAnsprechpartner/in
GewerbewesenStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1427
Telefon: 04164 887-1428
Telefax: 04164 887-353
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

montags von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
dienstags geschlossen
mittwochs von 07.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr


Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Prüfung der Zuverlässigkeit kann – außer auf den genannten Unterlagen – auch auf einer behördlichen Bescheinigung über eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit aufbauen. Als solche werden z. B. gewerberechtliche Erlaubnisse angesehen, für die die positive Feststellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit Voraussetzung ist (z. B. Reisegewerbekarte, Maklererlaubnis, etc.).

Wer in Niedersachsen ein Gaststättengewerbe betreiben will, seinen oder ihren Wohnsitz jedoch im Ausland habt, benötigt zum Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit Unterlagen aus dem Heimatland.

Zwar ist nicht vorgeschrieben, wie alt diese Unterlagen sein dürfen. Je länger deren Ausstellungsdatum jedoch zurückliegt, desto eher könnte eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung angezeigt sein.

Gehen diese Unterlagen bzw. Nachweise nicht mit der Anzeige zu, werden sie von Amts wegen angefordert.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: ohne Alkoholausschank 25,00 €
  • Gebühr: mit Alkoholausschank 50,00 €
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