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Winterdienst: Häufig gestellte Fragen
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Um die Sicherheit unserer Straßen, Wege und Plätze auch im Winter zu gewährleisten, müssen wir alle - die Samtgemeinde Harsefeld, aber auch ihre Bürgerinnen und Bürger - unsere Aufgaben erfüllen.
Grundstückseigentümer:innen oder deren Gleichgestellte sind verpflichtet, die Straßenreinigung/ den Winterdienst durchzuführen.
Der Begriff „Straße" umfasst:
— Gehweg, Radweg und Fahrbahn
— Kantenstein und Rinnstein (Gosse)
— Fußgänger:innenbereiche und Wege allgemein
— Parkspur und Parkflächen
— Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen
