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Heckenschnitt
Welche Arten von Heckenschnitten gibt es und wann sind sie erlaubt? Was besagt die Verkehrssicherungspflicht? Und was gilt für Gewächse an Straßen und Gehwegen? Erfahren Sie mehr zum Thema Hecken- und Baumschnitt.
Bitte beachten Sie:
Verantwortlich für den Baum- und Heckenschnitt sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer oder deren Beauftragte.
Ist Hecken schneiden derzeit verboten?
Nein, die Vorschrift besagt, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören darf. Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Selbstverständlich ist natürlich für jeden Gartenbesitzer, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben.
Was wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt?
Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen sind so rechtzeitig zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch den vom Grundstück herüberwachsenden Bewuchs entstehen können.
Gerade Schulkinder, die oft in Gruppen unterwegs sind und die Gehwege auch mit dem Fahrrad nutzen, werden durch die Pflanzen behindert. Betroffen sind aber auch Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die mit einem Rollator unterwegs sind.
Die Samtgemeinde Harsefeld bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken, Bäume und Sträucher auf einen möglichen Rückschnitt zu prüfen und diesen dann durchzuführen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, dies zu kontrollieren und in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer auffordern, den Überwuchs zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Gemeinde nach überhängende Hecken und Äste entfernen lassen und dies dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.
Die Hecke vom Nachbarn: Wie hoch darf sie sein?
Laut dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz muss eine Hecke bis zu 1,2 Meter Höhe einen Mindestabstand von 0,25 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten. Der Abstand wird von der Mittelachse der Stämme gemessen.
Die Heckenhöhe darf zwar auch überschritten werden, dann ist aber ein entsprechend größerer Abstand einzuhalten. So liegt dieser bei einer Höhe von 2 Metern , schon bei mindestens 0,5 Meter Abstand.
Wer sich ernsthaft gestört fühlt, sollte zuerst einmal mit dem Nachbarn sprechen. Vielleicht reicht es ja aus, nur einzelne Sträucher oder Bäume zu beschneiden, um das Gesamtbild nicht zu stören.
Die gesetzlichen Höchstmaße sollten wirklich nur dann durchgesetzt werden, wenn eine Verständigung der Nachbarn ganz und gar nicht möglich ist. Außerdem: Manchmal habe auch Gemeinden eigene Baumschutzsatzungen und Bebauungspläne, die alles regeln sollen.
Vieles weitere zu diesem Thema finden sie auch hier: Nachbarschaftbroschüre
Arten von Heckenschnitten
Pflege- und Formschnitt:
Wie der Name schon sagt, sorgt der Formschnitt dafür, dass die Hecke in Form bleibt. Dafür werden nur vereinzelte Triebe gestutzt. Zulässig ist ein Formschnitt das ganze Jahr. Der beste Zeitpunkt ist allerdings im Frühsommer nach Ende der Hauptwachstumsphase.
Großer bzw. starker Rückschnitt:
Wirken einige Triebe der Hecke krank oder sogar abgestorben, können Sie diese mit einem großen bzw. starken Rückschnitt entfernen. Von einem großen Heckenschnitt spricht man auch, wenn die Hecke in den Wintermonaten auf die gewünschte oder ggf. nachbarschaftsrechtlich zulässige Höhe und Breite zurückgeschnitten wird. Allerdings werden hier im Gegensatz zum radikalen Rückschnitt immer nur einzelne Triebe beschnitten.
Radikaler Rückschnitt bzw. auf Stock setzen einer Hecke:
Bei einem radikalen Rückschnitt (nur erlaubt in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und 01. März ), werden alle Triebe der Hecke bis auf den dicksten Stamm entfernt. Dort sprießen dann im nächsten Frühjahr neue Äste. Besonders empfehlenswert ist ein radikaler Rückschnitt bei Hecken, die lange nicht gepflegt wurden und außer Form geraten sind. Freiwachsende Hecken wie Haselnusssträucher kann man auf den Stock setzen. Hierbei werden die Gehölze handbreit bis etwa 20 cm über dem Boden abgesägt und treiben später wieder aus. Wichtig: Bitte kontrollieren Sie die Hecke vor dem radikalen Rückschnitt unbedingt auf kleine Tiere wie Vögel oder Igel.
Die Aufzählung ist nicht abschließen, sie listet nur die hier relevanten Arten auf.