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Gleichstellung
Der Auftrag aus dem 1949 erlassenem Grundgesetz Artikel 3 (2) lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Aufmerksam machen, aufzeigen, sichtbar machen, Entscheidungen und Herangehensweisen kritisch beobachten und ggf. daraufhin weisen, dass dies noch mit alten Denkmustern vorgenommen wurde und vieles mehr!
Veränderung passiert nicht von heute auf morgen. Verhärtete (geschlechter-) Rollen Zuschreibungen brauchen Zeit, um neu gesehen, gedacht und gelebt zu werden.
Lieber GLEICHberechtigt.
Für gleiche Chancen + Wahlfreiheit!



