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Hundesteuer
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harsefeld erheben Hundesteuern aufgrund der von den Räten beschlossenen Hundesteuersatzungen. Die Hundesteuer wird als örtliche Aufwandssteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2 erhoben. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen zwei Wochen bei der Samtgemeinde Harsefeld schriftlich, persönlich oder online anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
In den Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Harsefeld gelten zurzeit folgende jährliche Hundesteuersätze:
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Sachkundenachweis (§3 NHundG)
2. Chip-Nummer des Hundes (§4 NHundG)
3. Hundehalterhaftpflichtversicherung (§5 NHundG)
4. Eintragung im Nds. Hunderegister (§6 NHundG)

