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Häufige Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
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Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisch angelegter Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Der Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument, das ein treibhausgasneutrales Zielszenario für 2040 erarbeitet und Maßnahmen zur Umsetzung festlegt.
Die Kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Sie ermöglicht es den Kommunen, verbindliche Instrumente zur Umsetzung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu schaffen und festgelegte Ziele anzupassen. Eine zukünftige Fortschreibung des Wärmeplans ist erforderlich, um Änderungen und erreichte Teilziele anzupassen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im §20 des Niedersächsischen Klimagesetzes verankert (NKlimaG). Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - kurz WPG) regelt die Kommunale Wärmeplanung im Detail.
Warum ist die Kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Analyse des Ist-Zustands, die Entwicklung von Wärmewendestrategien und die Umsetzung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Bereitstellung von Wärme für Gebäude, Industrie und Gewerbe. Laut Energiewendebericht des Landes Niedersachsen wird gut 90 Prozent der Wärme aus fossilen Brennstoffen – einhergehend mit Treibhausgasemissionen - erzeugt. Eine klimafreundliche Wärmeversorgung in den Kommunen erfordert die Reduzierung des Wärmebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien, um fossile Brennstoffe zu ersetzen.
Warum hat sich die Samtgemeinde für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung entschieden?
Die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bietet der Samtgemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern Orientierung und Planungssicherheit. Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann die Wärmewende umgesetzt werden und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger können vermieden werden. Daher hat sich die Samtgemeinde zu einer frühzeitigen Erstellung – vor der gesetzlichen Fertigstellungsfrist Mitte 2028 - entschlossen.
Was ist das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung?
Mit der Kommunalen Wärmeplanung werden realistische und wirtschaftliche Transformationspfade für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Harsefeld entwickelt.
Der kommunale Wärmeplan stellt den übergeordneten, individuellen Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer gesamten Gemeinde dar. Die Inhalte des Wärmeplans werden in Form einer digitalen Karte öffentlich bereitgestellt. Diese Karte zeigt auf, in welchen Gebieten welche Versorgungsart geeignet sein kann.
Der Wärmeplan ersetzt nicht die ortsgenaue Planung eines Wärmenetzes oder detailliertere Betrachtungen in einem Quartier.
Der Wärmeplan soll u.a. folgende Fragestellungen beantworten:
- Welche Wärmepotentiale existieren lokal vor Ort für die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung durch die vollständige Nutzung von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme?
- Wo können welche Formen Erneuerbarer Energien genutzt werden? Welche Flächen werden dafür benötigt?
- Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können? Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
- Wie wird zukünftig die Wärmeversorgung in den Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
Für welche Gebiete wird der Wärmeplan erstellt?
Der Wärmeplan wird für die vier Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harsefeld – Ahlerstedt, Bargstedt, Brest und Harsefeld – erstellt.
Wie läuft der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung ab?
Der Prozess führt Potentiale und Bedarfe systematisch zusammen. So lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Dabei wird der Wärmeplan auf Basis der Erhebung folgender Informationen erstellt:
- Die Bestandsanalyse erhebt den aktuellen Energieverbrauchs privater und öffentlicher Gebäude sowie weiterer Verbraucher inklusive einer Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen; dabei werden auch Angaben zu der aktuellen Wärmeversorgungsstruktur und Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen ermittelt.
- Die Potenzialanalyse beschäftigt sich mit einer quantitativen, räumlich differenzierten Erfassung des Potenzials lokal verfügbarer Wärme aus Erneuerbaren Energien und Abwärme, sowie der Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs.
- Im Zielszenario werden Vorschläge für ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2040 benannt.
- In einer Umsetzungsstrategie werden Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Wärmeplans erarbeitet.
Bis wann wird die Wärmeplanung abgeschlossen?
Die Kommunale Wärmeplanung wurde Ende 2025 abgeschlossen. Alle fünf Jahre wird eine Fortschreibung erarbeitet werden.
Wie kann ich mich am Prozess der Kommunalen Wärmeplanung beteiligen?
Das Ziel, die Samtgemeinde Harsefeld in Zukunft treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen, kann nur durch das Mitwirken Aller erreicht werden. Daher wird in dem Prozess viel Wert auf die Information und Beteiligung gelegt, um auch die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen in den Maßnahmenkatalog einfließen zu lassen.
Der Austausch mit Fachakteuren, die ihre Belange, Planungen und Ideen in den Prozess einbringen, ist von großer Bedeutung. Hierbei handelt es sich z.B. um aktuelle und zukünftige Wärmenetzbetreiber, Energiegenossenschaften, Wohnungsbauunternehmen oder auch größere Wirtschaftsbetriebe. Bei Interesse an einem Austausch melden Sie sich gerne.
Die Bürger/-innen erhalten die Möglichkeit, sich kontinuierlich über die Internetseite der Samtgemeinde zu informieren und ihre Fragen und Anliegen einzubringen. Wenden Sie sich hierzu bei weitergehenden Fragen gerne an die Klimaschutzmanagerin der Samtgemeinde, Mareike Wilshusen, unter Tel. 04164 / 887-178 oder per Mail unter klima@harsefeld.de.
Auch wird es regelmäßige Informationen in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof der Samtgemeinde Harsefeld geben, zu denen alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte finden Sie im Sitzungskalender.
Ist ein Wärmeplan verbindlich?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete ist in vielen Fällen (noch) nicht möglich. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. Erst aus der politisch zu beschließenden Ausweisung von Wärmenetz-Gebieten ergeben sich verbindliche Konsequenzen.
Ich habe Gebäudeeigentum. Wie betrifft mich die Kommunale Wärmeplanung und welche Vorteile bietet sie?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Orientierungshilfe und soll bei der Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung unterstützen. Mit dem Wärmeplan ist es möglich, sich eine Karte anzeigen lassen, ob in Ihrer Nachbarschaft ein Wärmenetz möglich ist, ob ein Wärmenetz bereits geplant wird oder eine Einzellösung wie zum Beispiel eine Wärmepumpe sinnvoll betrieben werden kann.
Ich habe eine Immobilie gemietet. Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung für mich?
Die Kommunale Wärmeplanung hat keine direkten Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter, da sich die Immobilie nicht in ihrem Eigentum befindet. Für die Sicherstellung der Wärmeversorgung der Wohnungen und Gebäude sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Diese erhalten mit der Kommunalen Wärmeplanung eine Orientierungshilfe bei der Investitionsentscheidung, welche Art der Wärmeversorgung für die jeweiligen Wohnungen und Gebäude die kosteneffizienteste treibhausgasneutrale Versorgungsmöglichkeit ist.
Entstehen für mich Pflichten aus der Kommunalen Wärmeplanung?
Nein. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung informieren darüber, welche treibhausgasneutrale Energiequelle für die Wärmeversorgung perspektivisch im jeweiligen Gebiet verfügbar sein kann. Fristen oder Pflichten gehen damit nicht einher.
Zum Heizungstausch
Muss ich die Kommunale Wärmeplanung abwarten, bevor ich meine Heizung erneuere?
Nein. Wenn ein Heizungsaustausch erforderlich ist, ist es meist sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und wird derzeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit bis zu 70 Prozent finanziell unterstützt.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Heizung erneuere?
Um die Klimaziele zu erreichen, sollte beim Heizen von Gas, Kohle und Öl auf Erneuerbare Energien umgestiegen werden. Bei einer Erneuerung der Heizung sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zu beachten. Wenden Sie Sich hierzu in konkreten Fällen bitte an Fachleute aus den Bereichen Heizungsbau, Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberatung.
Was zählt zu den Erneuerbaren Energien?
Es gibt verschiedene Optionen zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe, die als Erneuerbare Energien bezeichnet werden. Hierzu zählen beispielsweise Geothermie, Umweltwärme, Abwärme aus anderen Prozessen in einem Fernwärmenetz, am Gebäude selbst erzeugter Photovoltaikstrom, selbst erzeugte Wärme durch Solarthermie, selbst erzeugte Windkraft, Wärme aus Biomasse oder grüner Wasserstoff.
Zum Wärmenetzanschluss
Was ist ein Wärmenetz und wie unterscheiden sich Fernwärme- und Nahwärmenetze?
Bei einem Wärmenetz handelt sich um Rohrleitungen, die an mehrere Gebäude angeschlossen sind und diese mit Wärme versorgen. Wie die Wärme produziert wird, hängt vom eingesetzten Energieträger ab. Während alte Wärmenetze oft mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollten Wärmenetze zukünftig weitestgehend treibhausgasneutral betrieben werden. Der Begriff „Wärmenetz“ umfasst sowohl Nah- als auch Fernwärmenetze.
Eine gesetzliche Definition für den Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Nahwärmenetze tendenziell wenige Gebäude versorgen und Fernwärmenetze größer sind, also ganze Quartiere mit mehreren Gebäuden mit Wärme versorgen.
Wo gibt es in der Samtgemeinde Harsefeld schon Wärmenetze?
In der Samtgemeinde Harsefeld befinden sich bereits mehrere kleinere Nahwärmenetze, die von unterschiedlichen Versorgern betrieben werden. In unserer ländlichen Region handelt es sich dabei häufig um kleinere, örtliche Wärmenetze mit einer Wärmeerzeugung durch Biogas. Im Flecken Harsefeld wird im Bereich der Hellwege-Allee seit der Erschließung des damaligen Neubaugebiets ein größerer Siedlungsbereich über ein Nahwärmenetz versorgt.
Sollten neue Wärmenetze gebaut werden, bin ich dann zu einem Anschluss verpflichtet?
Eine Anschlussverpflichtung an ein Wärmenetz entsteht nicht alleine durch den Bau eines Wärmenetzes. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht grundsätzlich in §13 die Möglichkeit der Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärmenetze bzw. bestimmte Energieversorgungsanlagen vor. Über die Einführung eines solchen können die Kommunen im eigenen Wirkungskreis selbst entscheiden. Die Einführung müsste über den Beschluss einer Satzung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen.
Selbst wenn eine Satzung in einem Gebiet einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen würde, würden mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebäude mit bestehenden oder neuen Wärmepumpen unter die Ausnahmeregelungen fallen. Zu diesem Schluss kommt auch ein aktuelles Rechtsgutachten, auf das die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen verweist: Gebäude mit Wärmepumpen: Rechtsgutachten sieht keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme
Was passiert in Ortsteilen, die absehbar nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen an ein Wärmenetz angeschlossen werden können?
Für die Gebiete, für die es gemäß Wärmeplanung nicht möglich sein wird, eine leitungsgebundene Wärmeversorgung unter wirtschaftlichen Bedingungen aufzubauen, werden dezentrale Lösungen entwickelt und mögliche Wärmequellen empfohlen. Hierzu zählt auch der Einsatz von Wärmepumpen.
Wo finde ich weitere Antworten auf meine Fragen?