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Bundestagswahl
Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 statt.
Das Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Wieso gibt es bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme?
Seit der 2. Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden.
Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird.
Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem das Verhältniswahlrecht.
Wie wird das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt?
Das vorläufige Wahlergebnis der Bundestagswahl wird unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlorganen ermittelt und auf schnellstem Wege (als sogenannte Schnellmeldung) an das Wahlorgan der nächsten administrativen Ebene weitergeleitet.
Im ersten Schritt werden in den Wahllokalen, in der Samtgemeinde Harsefeld sind 26 Stück eingerichtet, die Stimmzettel ausgezählt und die Wahlergebnisse der Wahlbezirke ermittelt. Dabei stellen die Wahlvorstände die Zahlen
- der Wahlberechtigten,
- der Wählerinnen bzw. Wähler,
- der gültigen und ungültigen Erststimmen,
- der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
- der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen und
- der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen
fest. Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststeht, gibt der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin das Wahlergebnis mit den bezeichneten Angaben bekannt und meldet es der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse ihrer Wahlbezirke zusammenfasst und der Kreiswahlleitung mitteilt.
Die Kreiswahlleitung ermittelt nach den Schnellmeldungen der Gemeindebehörden das vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis und teilt dies unter Einbeziehung der Ergebnisse der Briefwahl auf schnellstem Wege der Landeswahlleitung mit; dabei wird angegeben, welcher Bewerber bzw. welche Bewerberin als gewählt gelten kann.
Die Landeswahlleitung meldet dem Bundeswahlleiter die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort und laufend weiter. Außerdem ermittelt die Landeswahlleitung nach den Schnellmeldungen der Kreiswahlleitungen das vorläufige zahlenmäßige Wahlergebnis im Land und meldet es ebenfalls auf schnellstem Wege dem Bundeswahlleiter.
Der Bundeswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleitungen das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Ermittlung des amtlichen Endergebnisses wird ebenfalls im Ablauf der Kreiswahlleitung, Landeswahlleitung und der Bundewahlleiterin durchgeführt, ist aber wesentlich komplexer und Feststellungen in div. Ausschüssen begleitet. Bei Interesse können sie die vollständigen Informationen zum Wahlsystem der Bundestagswahl können Sie HIER nachlesen.
Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und
- ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann vom Wahlvorstand einbehalten werden.
Die Samtgemeinde Harsefeld wird für die Bundestagswahl 2025 und ggf. künftige Wahlen keine Wahlbenachrichtigungskarten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe einsetzen. Bitte achten Sie deshalb in der Zeit ab 14.01.2025 besonders auf Ihnen unbekannte Briefe im Postkasten.
Wahlmöglichkeit aus dem Ausland
Hinweise für die Wahlteilnahme
Hinweise für die Wahlteilnahme von Wahlberechtigten aus dem Ausland
Wahlberechtigte die sich vorrübergehend - zum Beispiel wegen eines Urlaubs - im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Diese können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, Briefwahlunterlagen online beantragen. (Derzeit noch nicht freigeschaltet)
Dabei ist zu beachten, dass es aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag, zu Problemen beim Postversand kommen kann. Wann immer möglich, sollten die ausgefüllten Wahlscheine persönlich in den Rathäusern abgegeben werden.
Im Rathaus Harsefeld besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen, weitere Infos siehe den Punkt Briefwahl.
Deutsche, die dauerhaft außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Der Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (letzte deutsche Meldegemeinde, oder wenn die Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der die engste Verbundenheit besteht) vorliegen.
Weitere Informationen über die beiden in Frage kommenden Möglichkeiten finden Sie hier auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
(Wahlbekanntmachung
Wahlmöglichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen
Wie kann ich selbstständig meine Stimme abgeben?
Damit blinden und sehbehinderten Menschen eine sebsständige und geheime Wahl barrierefrei möglich ist, gibt es Wahlschablinen und eine dazughörige Audio-Führung mittels CD. Beides bekommen blinde und sehbehinderte Menschen vor der Wahl zur Verfügung gestellt.
Alternativ oder ergänzend können sich blinde und sehbehinderte Menschen bei der Wahl durch eine Assitstenzperson unterstützen lassen.
Wie komme ich an die benötigten Hilfsmittel?
Die Stimmzettelschablonen und Audio-CD's werden über die Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) hergestellt und automatisch, etwa 2 Wochen vor der Wahl, an die DBSV-Mitglieder verschickt.
Nichtmitglieder, die in der Samtgemeinde Harsefeld wahlberechtigt sind, können die Stimmzettelschablonen ebenfalls kostenfrei erhalten. Hierzu ist nur die Bestellung beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. nötig, per Mail an info@blindenverband.org oder telefonisch unter 0511/51040.
Briefwahl
Aufgrund der knappen Zeit zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin am 23.02.2025, empfehlen wir die Chance für eine persönliche Briefwahl im Rathaus Harsefeld zu nutzen. Hierzu kommen Sie einfach mit Ihren Briefwahlunterlagen ab dem 10.02.2025 im Wahlamt, Zimmer 102, im Rathaus Harsefeld vorbei.
Es ist zu erwarten, dass viele Briefwahlunterlagen auf dem postalischen Weg unterwegs sein werden und die Postdienstleister alle Hände voll zu tun haben werden. Wenn möglich verzichten Sie auf den Postversand Ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen, geben Sie diese persönlich in den Rathäusern ab oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Briefwahl im Rathaus Harsefeld direkt.
Was ist Briefwahl?
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief den Sie seit 14.01.2025 erhalten haben können, ist angegeben wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus Harsefeld abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben.
Wie beantrage ich die Briefwahl in der Samtgemeinde Harsefeld?
Ihren Wahlschein können Sie in der Samtgemeinde Harsefeld persönlich, schriftlich (gerne auch per Mail an wahlen@harsefeld.de) oder hier online beantragen.
Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigungsbriefe spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag, diese befinden sich seit dem 14.01.2025 im Postversand. Falls Sie diese nicht bis zum 31.01.2025 erhalten haben, wenden Sie sich an unser Wahlamt unter Tel.-Nr. 04164/887-262 oder wahlen@harsefeld.de.
Sie müssen den Wahlschein bis spätestens 21.02.2025 um 15.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Kreiswahlleitung in Stade eingegangen sein. Gerne können Sie Briefwahlunterlagen auch bis 14:00 Uhr am Wahltag in den Rathäusern der Samtgemeinde einwerfen oder direkt im Rathaus Harsefeld abgeben.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis 22.02.2025 um 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt, Zimmer 102, im Rathaus Harsefeld.
Ab wann erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Nicht vor dem 10. Februar, erst dann werden die Unterlagen verschickt – unabhängig davon, ob Sie die Briefwahl schon jetzt beantragt haben. Denn bevor die Stimmzettel verschickt werden können, muss erst geklärt sein, welche Parteien zur Bundestagswahl überhaupt anerkannt werden.
Die Parteien müssen ihre Landeslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Kandidaten für die Wahlkreise aufstellen. Dazu haben sie Zeit bis zum 20.01.2025. Am 24.01.2025 entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Listen, und bis zum 30.01.2025 wird über mögliche Beschwerden gegen die Entscheidungen der Ausschüsse entschieden. Erst dann können die Stimmzettel in den Druck gehen.
Was passiert, wenn mein Stimmzettel nicht rechtzeitig eintrifft?
Ganz einfach: Dann wird sie nicht mitgezählt. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Stimmzettel mit Wahlschein deshalb spätestens drei Werktage vor der Wahl abzusenden. Die Deutsche Post hat sich dieser Empfehlung ebenfalls angeschlossen. Allerdings ist der Zeitraum zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag so kurz, dass mit zeitlichen Problemen zu rechnen ist.
Wer das dennoch nicht riskieren will, kann seine Stimme aber auch selbst zum jeweiligen Wahlamt seines oder ihres Hauptwohnsitzes bringen.
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines
Amtliche Bekanntmachungen
