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Organe der Gemeinde
Organe der Samtgemeinde
Der Samtgemeinderat
Der Rat der Samtgemeinde Harsefeld besteht neben der Samtgemeindebürgermeisterin aus 34 Rats-
mitgliedern, die von den Bürger:innen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden
Die wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören u. a. der
Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und vom Samtgemeindeausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet.
Der Rat wählt aus seiner Mitte je eine Person für den Ratsvorsitz und dessen Stellvertretung. Der Rats-
vorsitzende leitet die Ratssitzung. Als Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch
sachkundige Vertreter:innen aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen
Ausschuss beraten worden, werden Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen dem Samt-
gemeindeausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und dem Rat einen Beschluss-
vorschlag unterbreitet.
Der Samtgemeindeausschuss
Der Samtgemeindeausschuss besteht aus der Samtgemeindebürgermeisterin, die zugleich auch Vorsitzender ist und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens ein Sitz entfallen ist. Erhält eine Fraktion oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie ein Mitglied mit beratender Stimme in den Samtgemeindeausschuss entsenden (Grundmandat). Alle Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nichtöffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können. Sie beschließt auch über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis sowie über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.
Samtgemeindebürgermeister:in
Die Samtgemeindebürgermeisterin ist Leiterin der Samtgemeindeverwaltung und zugleich politische
Repräsentantin der Samtgemeinde. Sie ist hauptamtlich tätig und wird direkt von den Bürger:innen auf
die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss ist sie ein handlungsfähiges Organ der Samtgemeinde. Ihr obliegt die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Samtgemeinderates, der Vorsitz im Samtgemeindeausschuss, die Außenvertretung der Samtgemeinde in Rechts- und Verwaltungs-
geschäften. Sie trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung und ist Dienst-
vorgesetzte aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.
Vertreten wird die Samtgemeindebürgermeisterin in allen Verwaltungsangelegenheiten von ihren haupt-
amtlich tätigen, vom Samtgemeinderat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählten (berufenen) allgemeinen (Verwaltungs-)Vertreter, dem Ersten Samtgemeinderat, und in den repräsentativen Aufgaben von den aus der Mitte des Samtgemeinderates gewählten ehrenamtlichen 1. und 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister:in.
Organe der Mitgliedsgemeinden
Organe der Mitgliedsgemeinden
Flecken Harsefeld
Die Organe sind der Fleckenrat, der Verwaltungsausschuss und die Gemeindedirektor:in.
Gemeinde Ahlerstedt, Gemeinde Bargstedt, Gemeinde Brest
Die Organe sind jeweils der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss und ein:e Verwaltungsvertreter:in des/der Bürgermeister:in.