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Wahlen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegebenen Stelle.
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag, zum Rat der Samtgemeinde und den Räten der Mitgliedsgemeinden sowie die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters beziehungsweise der Samtgemeindebürgermeisterin.
Ebenso erledigt das Wahlamt die kommunalen Aufgaben im Zusammenhang mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Bürgerbegehren.
Das Wahlamt ist ebenso Ansprechpartner für die Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber.
Nähere Informationen zu den einzelnen Wahlen finden Sie auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiters: https://landeswahlleiter.niedersachsen.de/startseite//




