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Schmutzwassergebühr
Die Samtgemeinde führt die Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebes – den Samtgemeindewerken Harsefeld (SWH) – durch, welcher u.a. die Entsorgung des anfallenden und über das eigene Kanalnetz gesammelten Schmutzwassers organisatorisch obliegt. Die Samtgemeinde Harsefeld erhebt für die Inanspruchnahme der Schmutzwasseranlagen eine Schmutzwassergebühr. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG). Ausgestaltet werden die dort geregelten Rahmenbedingungen durch die Abgabesatzung für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Harsefeld. Die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge wird grundsätzlich anhand des abgerechneten Frischwasserverbrauches ermittelt („Frischwassermaßstab“). Für die Samtgemeinde Harsefeld erstellt der Trinkwasserverband Stader Land mit Sitz in Dollern die Abrechnung der Schmutzwassergebühren. Den aktuellen Gebührensatz der Abwassergebühr können Sie der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die zentralen Abwasserbeseitigung entnehmen.
Weitere Informationen u.a. zum Thema Kanalanschlussgebühren können Sie ebenfalls in der genannten Satzung finden.