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Niederschlagsentwässerungsgebühr
Die Samtgemeinde Harsefeld führt die Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebes – den Samtgemeindewerken Harsefeld (SWH) – durch, der seit dem 01. Januar 2015 neben dem Bereich Schmutzwasser u.a. auch die Sparte Oberflächenentwässerung umfasst. Hierbei geht es um die Entsorgung des anfallenden und über das eigene Kanalnetz gesammelten Niederschlagswassers. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG). Ausgestaltet werden die dort geregelten Rahmenbedingungen durch die Abgabesatzung für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Harsefeld.
Als Gebührenmaßstab für die Berechnung der Niederschlagsentwässerungsgebühr bietet sich die bebaute/überbaute und befestigte/versiegelte Fläche eines Grundstückes an, von der Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird. Denn die Größe dieser angeschlossenen Fläche bestimmt im Wesentlichen die Menge des Regenwassers, das in die öffentliche Anlage geleitet wird. Der Flächenmaßstab ist wie der Frischwassermaßstab ein sogenannter „Wahrscheinlichkeitsmaßstab“.
Den aktuellen Gebührensatz der Niederschlagswasserbeseitigung je m² bebauter/ überbauter bzw. befestigte Fläche können Sie der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung entnehmen.
Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen bereit.
