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Informationen zur Hundehaltung
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
herzlich willkommen in der Samtgemeinde Harsefeld.
Die Haltung eines Hundes bringt viel Freude und Spaß, aber auch damit einhergehende gesetzlich geregelte Pflichten mit sich.
Im Folgenden finden Sie alles, was Sie über die Hundehaltung in der Samtgemeinde Harsefeld und Niedersachsen wissen sollten.
A
- Allgemeine Informationen zur Hundesteuer
- Allgemeines Hundehalterhinweisschreiben
- Anleinzwang:
Ein genereller Alleinzwang besteht in der Samtgemeinde Harsefeld nicht.
Ausnahme: in den Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, zur Brut- und Setzzeit und an ausgewiesenen Orten.
- Anzeigen gegen einen Hundehalter/eine Hundehalterin:
Schriftlich mit Ort, Datum und Schilderung an die unten genannte Ansprechpartnerin.
B
Vom 01.04. bis zum 15.07.; in diesem Zeitraum sind die Hunde angeleint zu führen.
H
- Hundehalter haben folgende Nachweise zu erbringen:
- Sachkundenachweis siehe unter S
- Transponderkennzeichnung des Hundes siehe unter T
- Hundehalterhaftpflichtversicherung siehe unter H
- Eintragung im Niedersächsischen Hunderegister siehe unter N
- Hundehalterpflichten in Niedersachsen:
- Anmeldung zur Hundesteuer (Anmeldung Serviceportal)
- Transponder-Kennzeichnung (§ 4 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden - NHundG) siehe unter T
- Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG):
Für einen Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und von 250.000,00 € für Sachschäden abgeschlossen werden.
- Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister (§ 6 NHundG) siehe unter N
K
- Kennzeichnung des Hundes:
Siehe unter T
- Kot:
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, den Hundekot zu entfernen (§ 10 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Harsefeld – SOG-VO). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 15 SOG-VO) und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
- Kottüten:
Die Kottüten können in vielen Tierfachgeschäften erworben werden oder kostenlos an sämtlichen Hundekottütenspendern in der Samtgemeinde Harsefeld entnommen werden.
L
- Lärm durch Hundegebell:
Bei akuter Lärmstörung in den Abendstunden wenden Sie sich bitte an die Polizei. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige, hierzu empfiehlt sich das Führen eines Lärmprotokolls.
N
Niedersächsisches Hunderegister:
Die Registrierung im Hunderegister wird durch die GovConnect GmbH, Donnerschweer Straße 72-80, 26123 Oldenburg, im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt und kann nur durch den Hundehalter persönlich erfolgen. Eine Registrierung des Hundes in einem anderen Haustierregister (z. B. Tasso) ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung nicht.
S
- Sachkundenachweis (§ 3 NHundG):
- theoretischer Sachkundenachweis vor Aufnahme der Hundehaltung.
- praktischer Sachkundenachweis während des 1. Jahres der Hundehaltung.
Zertifizierte Hundeschulen unterstützen Sie im Umgang mit Ihrem Hund und nehmen auch die erforderlichen Prüfungen ab.
T
- Tierschutzanzeigen:
Bitte wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises Stade unter der Mailadresse Veterinaeramt@landkreis-stade.de
- Transponder-Kennzeichnung:
Gemäß § 4 NHundG ist es erforderlich, dass Ihr Hund, sofern er älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder-Chip gekennzeichnet ist. Ihr Tierarzt informiert Sie hierüber.
Z
Zuzug:
Sofern Sie aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen umziehen, machen Sie sich bitte mit den Hundehalterpflichten vertraut.
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Nach der Abmeldung des Hundes muss die Hundesteuermarke wieder bei der Samtgemeinde Harsefeld abgegeben werden. Andernfalls werden Verwaltungskosten in Höhe von 7,00 € erhoben.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Harsefeld
- Niedersäschsisches Gesetz über das Halten von Hunden
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