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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist – wie die Grundsteuer – eine Realsteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten kommunalen Finanzquellen dar. Einen Teil der Gewerbesteuereinnahmen muss die Kommune als Gewerbesteuerumlage an den Bund und an das Land Niedersachsen abführen. Außerdem fließt die Höhe der Gewerbesteuereinzahlungen in die Berechnungen zum kommunalen Finanzausgleich ein. Je höher die Gewerbesteuereinzahlungen ausfallen, desto höher wird die Kommune durch die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage belastet und desto geringer fallen ihre Schlüsselzuweisungen aus.
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten:
- Zunächst legt das Finanzamt nach dem Gewerbesteuergesetz und den dazu ergangenen Durchführungsvorschriften auf Basis des Gewinns eines Gewerbebetriebes einen Steuermessbetrag fest. Dabei werden Freibeträge berücksichtigt, die kleinere Betriebe aus der Gewerbesteuerpflicht entlassen. Hat ein Betrieb in mehreren Kommunen Betriebsstätten unterhalten, wird der Steuermessbetrag auf die einzelne Kommune zerlegt. Als Zerlegungsmaßstab werden i.d.R. die Arbeitslöhne herangezogen.
- Auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes erlässt die Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid, in dem der Messbetrag mit dem von der Kommune in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz für die Gewerbesteuer multipliziert wird.
Die Festsetzung der Gewerbesteuerforderung setzt den Messbetragsbescheid des Finanzamtes voraus. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamtes gebunden.
Die Gewerbesteuerhebesätze in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harsefeld betragen:
Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamtes dazu bereit.
Sollten Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Team der Steuerabteilung unter steuer@harsefeld.de.
Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen) nehmen Sie bitte beim Fachbereich IV – Bürgerservice und Ordnung – vor.
