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Friedhöfe in der Samtgemeinde Harsefeld
Die Samtgemeinde Harsefeld verwaltet als öffentlicher Träger die 23 kommunalen Friedhöfe in ihrem Gebiet. Diese Friedhöfe spielen eine wichtige Rolle, als letzte Ruhestätte für die Toten und sie dienen als Zufluchtsorte für die Lebenden, die Zeit zur Ruhe und Besinnung benötigen.
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Samtgemeinde Harsefeld, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.
Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Samtgemeinde Harsefeld setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird. Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regelt die Samtgemeinde Harsefeld durch ihre Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.
Das Friedhofswesen kümmert sich um folgende Angelegenheiten:
- Auskunft über aktuelle Friedhofsgebühren und Grabarten
- Koordinierung und Abwicklung der Bestattungen bis zur Erstellung des Gebührenbescheides
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Grabanlagen
- Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen zur Einebnung von Grabstätten
- Erwerb eines Grabnutzungsrechtes
- Standsicherheit von Grabmälern
- Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
Die Friedhofsverwaltung steht hinsichtlich aller Fragen zu den Möglichkeiten der unterschiedlichen Bestattungsformen auf den Friedhöfen zur Verfügung.
