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Fäkalschlammbeseitigungsgebühr
Die Fäkalschlammbeseitigungsgebühr wird für die Abfuhr des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben erhoben. Die Entleerung der Kleinkläranlagen und der abflusslosen Sammelgruben durch einen externen Dienstleister erfolgt ausschließlich über die Samtgemeinde Harsefeld. Diese wird durch das Wartungsunternehmen der Kleinkläranlage bzw. der abflusslosen Sammelgrube über die notwendige Entleerung informiert. Die Wartungsunternehmen stehen dabei im direkten Vertragsverhältnis mit der/dem Grundstückseigentümer:in. Mit erfolgter Entleerung geht ein Gebührenbescheid einher.