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Zweitwohnungssteuer Befreiung

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Harsefeld
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-0
Telefax: 04164 887334
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de
montags bis freitags von 07.30 bis 12.00 Uhr
montags und dienstags 13.30 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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