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Zertifizierungsstellen: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) VCard
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Telefon: 02286845-0
Telefax: 02286845-3444
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.ble.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.

Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.

Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 Biokraft-NachV

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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