Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Inhaltsbereich
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, KFZ-Zulassung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1440 Telefax: 04164 887-362 E-Mail: buergerbuero@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Bürgerbüro Ahlerstedt | |
| Kakerbecker Straße 1 21702 Ahlerstedt Telefon: 04166 841191 Telefax: 04166 841193 E-Mail: gemeinde-ahlerstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de |
|
| Bürgerbüro Bargstedt | |
| Bahnhofstraße 21 21698 Bargstedt Telefon: 04164 811541 Telefax: 04164 811543 E-Mail: gemeinde-bargstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben