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Wohngeld

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WohngeldStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1427
Telefon: 04164 887-1428
Telefax: 04164 887-353
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

montags von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
dienstags geschlossen
mittwochs von 07.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr


Allgemeine Informationen

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

telefonische Sprechzeiten:

Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und Donnerstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

persönliche Termine nach Absprache

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie über folgende Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Auch ein Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist darüber zugänglich.

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/wohngeld/wohngeld-217036.html

Nach der Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist die Zahl der Wohngeldanträge massiv gestiegen, sodass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei derzeit 10 - 12 Wochen nach Vollständigkeit des Antrages liegt. Wir bitten um Verständnis.

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 14.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten:

Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr + 13.00 bis 17.00 Uhr

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie über folgende Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Auch ein Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist darüber zugänglich.

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/wohngeld/wohngeld-217036.html

Nach der Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist die Zahl der Wohngeldanträge massiv gestiegen, sodass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei derzeit 10 - 12 Wochen nach Vollständigkeit des Antrages liegt. Ich bitte um Verständnis.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ab 2011 haben u. a. Wohngeldempfänger die Möglichkeit, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.

Diese Antragsunterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ab 2011 haben u. a. Wohngeldempfänger die Möglichkeit, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.

Diese Antragsunterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

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