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Wohnberechtigungsschein

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
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Allgemeine Informationen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. In Niedersachsen sind hierfür die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden zuständig. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. 

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen und zu der maximal zulässigen Wohnfläche.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten.

Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
  • die letzten 12 Verdienstbescheinigungen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
  • die letzten 12 Verdienstbescheinigungen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein liegt zwischen 18 und 40 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:  12 Monat(e)

Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland der Ausstellung und in der Regel für ein Jahr gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.

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