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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

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Allgemeine Informationen

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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