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Trichinen- und Blutprobenuntersuchungen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr SchuwalowStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 1.123 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3932
Telefax: 04141 12-3913
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

Abgabe der Proben

Die eingereichten Proben werden montags und donnerstags im Labor des Landkreises Rotenburg auf Trichinen untersucht. Die Abgabe der Proben im Veterinäramt des Landkreises Stade soll montags bis spätestens 8:30 Uhr und donnerstags bis spätestens 7:30 Uhr erfolgen. Der Probe beigefügt sein muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular (siehe unten), anderenfalls kann keine Untersuchung stattfinden.

Sollte die Probe nicht rechtzeitig bzw. ohne das völlständig ausgefüllte unten stehende Formular  eingereicht werden, findet eine Untersuchung frühstens an dem nächsten Untersuchungstag statt.

Die Information über das Ergebnis erfolgt per E-Mail oder per Telefax spätestens im Laufe des Folgetages der Untersuchung.

Blutuntersuchungen

Bei allen im Landkreis Stade geschossenen Wildschweinen sollten Blutproben durch die Jägerin oder den Jäger oder die erlegende Person genommen werden, um diese auf Klassische Schweinepest (KSP) oder die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersuchen zu können.

Die Blutproben sind beim Landkreis Stade, Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Am Sande 2, 21682 Stade zur Untersuchung abzugeben.

Die Information über das Ergebnis erfolgt per E-Mail, sobald dies hier vorliegt.

Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Proben Folgendes:

  1. Die Abgabe erfolgt aktuell im Briefkasten am alten Haupteingang der Kreisverwaltung (Direkt über dem Briefkasten befindet sich ein Fenster).
  2. Bitte nutzen Sie für jede Probe einen Beutel (keine Blut- und Trichinenproben in einem Beutel!) und befestigen den entsprechenden Begleitschein fest außen an dem Beutel, sodass diese im Briefkasten nicht vertauscht werden kann.
  3. Bitte kleben Sie bei Blutproben den Barcode auf den Begleitschein auf.
Verfahrensablauf
  • Jägerin oder Jäger erlegt Tier und markiert den Tierkörper mit einer Wildmarke
  • Jägerin oder Jäger entnimmt Probe und bereitet diese für Abgabe vor (Verpackung und Kennzeichnung)
  • Jägerin oder Jäger übermittelt Daten in Papierform oder digital an die Behörde und stellt die Probe zur amtlichen Untersuchung zur Verfügung
  • Behörde prüft Datensatz und Probe
  • Behörde untersucht Probe
  • Behörde teilt das Ergebnis der Untersuchung mit (Alternativ: Behörde teilt vorab mit, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich meldet, wenn die Proben nicht negativ sind)
An wen muss ich mich wenden?

Die Proben sind zusammen mit dem Wildursprungsschein bei der für Ihren Wohnsitz oder den Erlegungsort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abzugeben.

Voraussetzungen

Für eine Ermächtigung zur Entnahme von Trichinenproben werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
  • Nachweis der entsprechenden Sachkunde (behördliche Schulung) und
  • Kopie des gültigen Jagdscheins.

Eine ausreichende Sachkunde kann nur durch die Teilnahme an einer vom Landkreis Stade organisierten Schulung nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wildursprungsschein
  • Probenbegleitschein
  • Ermächtigung zur Entnahme von Trichinenproben
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Untersuchung von Trichinenproben liegt bei 9,79 € pro Probe, die durch einen ermächtigten Jäger entnommen wurde.

Die Untersuchung von Blutproben auf die KSP und ASP ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Die Proben sollten möglichst frisch im Labor abgegeben werden und können solange auslaufsicher bei Kühlschanktemperatur gelagert werden. Es ist ausreichend Probenmaterial (mind. 50g) einzuschicken. Der Tierkörper muss über die Wildmarke solange zu zuordnen sein, bis das negative Untersuchungsergebnis vorliegt. Neben dem Fleisch dürfen auch nicht die Nebenprodukte (Organe, Fleischabschnitte) vor dem Vorliegen des Ergebnisses verwendet werden. Dies gilt auch für die Verfütterung an den Jagdhund, da auch dieser an Trichinellose erkranken kann.

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