Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.
Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.
Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.
Abgabe der Proben
Die eingereichten Proben werden montags und donnerstags im Labor des Landkreises Rotenburg auf Trichinen untersucht. Die Abgabe der Proben im Veterinäramt des Landkreises Stade soll montags bis spätestens 8:30 Uhr und donnerstags bis spätestens 7:30 Uhr erfolgen. Der Probe beigefügt sein muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular (siehe unten), anderenfalls kann keine Untersuchung stattfinden.
Sollte die Probe nicht rechtzeitig bzw. ohne das völlständig ausgefüllte unten stehende Formular eingereicht werden, findet eine Untersuchung frühstens an dem nächsten Untersuchungstag statt.
Die Information über das Ergebnis erfolgt per E-Mail oder per Telefax spätestens im Laufe des Folgetages der Untersuchung.
Blutuntersuchungen
Bei allen im Landkreis Stade geschossenen Wildschweinen sollten Blutproben durch die Jägerin oder den Jäger oder die erlegende Person genommen werden, um diese auf Klassische Schweinepest (KSP) oder die Afrikanische Schweinepest (ASP) untersuchen zu können.
Die Blutproben sind beim Landkreis Stade, Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Am Sande 2, 21682 Stade zur Untersuchung abzugeben.
Die Information über das Ergebnis erfolgt per E-Mail, sobald dies hier vorliegt.
Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Proben Folgendes:
- Die Abgabe erfolgt aktuell im Briefkasten am alten Haupteingang der Kreisverwaltung (Direkt über dem Briefkasten befindet sich ein Fenster).
- Bitte nutzen Sie für jede Probe einen Beutel (keine Blut- und Trichinenproben in einem Beutel!) und befestigen den entsprechenden Begleitschein fest außen an dem Beutel, sodass diese im Briefkasten nicht vertauscht werden kann.
- Bitte kleben Sie bei Blutproben den Barcode auf den Begleitschein auf.
