Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Inhaltsbereich
Steuerliche Lebensbescheinigung
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, KFZ-Zulassung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1440 Telefax: 04164 887-362 E-Mail: buergerbuero@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Bürgerbüro Ahlerstedt | |
| Kakerbecker Straße 1 21702 Ahlerstedt Telefon: 04166 841191 Telefax: 04166 841193 E-Mail: gemeinde-ahlerstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de |
|
| Bürgerbüro Bargstedt | |
| Bahnhofstraße 21 21698 Bargstedt Telefon: 04164 811541 Telefax: 04164 811543 E-Mail: gemeinde-bargstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben