Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine
Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlich
Ansprechpartner/in| Fachbereich IV (Bürgerservice und Ordnung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1400 Telefax: 04164 887-330 E-Mail: fachbereich4@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Marktsatzung der Gemeinde
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben