Neben dem "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Nds. Spielhallengesetz" müssen diverse weitere Unterlagen eingereicht werden. Welche dies sind, können Sie dem "Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle" entnehmen.
Den Antrag und das Merkblatt finden Sie unten unter "Dokumente".
Die Anforderung weiterer Unterlagen ist vorbehalten.
Falls der Antragsteller verheirat ist, sind alle persönlichen Unterlagen auch für den Ehepartner vorzulegen (Vorbeugung von Strohmannverhältnissen).
Bei juristischen Personen sind alle persönlichen Unterlagen für alle geschäftsführenden Personen einzureichen.
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
- Nutzflächenberechnung
- bei Neueinrichtung: Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung des Bauamtes
Die Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Falls der Antragsteller verheirat ist, sind alle persönlichen Unterlagen auch für den Ehepartner vorzulegen (Vorbeugung von Strohmannverhältnissen).