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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice VCard
50656 Köln, Stadt
Telefon: +49 1859995-0100
Telefax: +49 1859995-0105

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Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

www.rundfunkbeitrag.de.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt. 

Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt. 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Bearbeitungsdauer
  • :2 Wochen
Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.

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