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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

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Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1424
Telefon: 04164 887-1425
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E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG":

  • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen

Ausstellung des Parkausweises:

  • Die Hansestadt Buxtehude, die Samtgemeinde Harsefeld, die Hansestadt Stade oder, für alle übrigen Gemeinden, der Landkreises Stade, je nach Wohnort des Antragstellenden
Voraussetzungen

Berechtigte Personenkreise:

Parkausweis “Blau“

  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen (aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Erkrankungen


Parkausweis „Orange“

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronisch entzündliche Darmerkrankung) erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • gültiger Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales. Jugend und Familie)
  • für den “blauen Parkausweis“: ein Lichtbild
  • für Bevollmächtigte: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragsstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt. Die Dauerausnahmegenehmigungen gelten maximal 5 Jahre.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

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