Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie
Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke
nutzen möchten
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Harsefeld| Fachbereich I (Zentrale Dienste, Jugend und Bildung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1100 Telefax: 04164 887-384 E-Mail: fachbereich1@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
nicht angegeben
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
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Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.