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Namensänderung

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Allgemeine Informationen

Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z. B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder aber auch durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Vornamen und Familiennamen können auf Antrag dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Namensänderung rechtfertigt.

Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z. B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder aber auch durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Vornamen und Familiennamen können auf Antrag dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Namensänderung rechtfertigt.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Anträge werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde mit einer Stellungnahme an den Landkreis Stade zur Entscheidung übersandt.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld entscheiden über Namensänderungsanträge in eigener Zuständigkeit.

Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine.

Anträge sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Die Anträge werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde mit einer Stellungnahme an den Landkreis Stade zur Entscheidung übersandt.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld entscheiden über Namensänderungsanträge in eigener Zuständigkeit.

Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 € und für die Änderung eines Vornamen zwischen 2,50 € und 255,00 €.

Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 € und 1022,00 € und für die Änderung eines Vornamen zwischen 2,50 € und 255,00 €.

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