Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft)
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Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Harsefeld
| Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, KFZ-Zulassung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1440 Telefax: 04164 887-362 E-Mail: buergerbuero@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
| Bürgerbüro Ahlerstedt | |
| Kakerbecker Straße 1 21702 Ahlerstedt Telefon: 04166 841191 Telefax: 04166 841193 E-Mail: gemeinde-ahlerstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de |
|
| Bürgerbüro Bargstedt | |
| Bahnhofstraße 21 21698 Bargstedt Telefon: 04164 811541 Telefax: 04164 811543 E-Mail: gemeinde-bargstedt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Allgemeine Informationen
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen
- Vornamen und Familienname,
- Doktorgrad,
- Alter,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten,
- derzeitige Anschriften und
- gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift
mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:
- persönlich
- schriftlich oder
- elektronisch
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.
Voraussetzungen
-
öffentliches innerstaatliches Interesse
- Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben