Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang,
d.h. unter
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Harsefeld| Fachbereich IV (Bürgerservice und Ordnung) | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1400 Telefax: 04164 887-330 E-Mail: fachbereich4@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
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Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.