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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung als "andere" Person beantragen

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) VCard
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 511643-0
Telefax: +49 511643-2304
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.l­be­g.­nie­der­sach­sen.de

Allgemeine Informationen

Anerkannte Markscheiderinnen und anerkannte Markscheider fertigen das für untertägige Aufsuchungs- oder Gewinnungsbetriebe vorgeschriebene Risswerk an und tragen dieses nach. Für andere Betriebe können nach dem Bundesberggesetz vorgeschriebene sonstige Unterlagen wie Risse, Karten und Pläne auch von anderen Personen angefertigt und nachgetragen werden. Auch diese anderen Personen müssen sich anerkennen lassen. Eine Anerkennung ist für jeden Betrieb, für den Unterlagen erstellt werden sollen, gesondert zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der körperlichen Eignung
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis über die fachliche Qualifikation
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.4.3   -  je nach Zeitaufwand.

Es fallen jedoch mindestens 87 Euro und höchstens 225 Euro an.

§ 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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