Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Inhaltsbereich
Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
Externe Ansprechpartner/in
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
| Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 511643-0 Telefax: +49 511643-2304 E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.deHomepage: https://www.lbeg.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lebenslauf
- Nachweis über die berufliche Qualifikation
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
-
Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld beantragt worden ist - Erklärung über die jeweilige Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.3 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 87,00 EUR und höchstens 225,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 1 Niedersächsisches Markscheidgesetz (NMarkG)
- § 3 Niedersächsisches Markscheidgesetz (NMarkG)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)
- § 2 Niedersächsisches Markscheidergesetz (NMarkG)
- § 64 Absatz 3 Bundesberggesetz (BBergG)
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben