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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) VCard
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 511643-0
Telefax: +49 511643-2304
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.l­be­g.­nie­der­sach­sen.de

Allgemeine Informationen

Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
  • Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim
    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld beantragt worden ist
  • Erklärung über die jeweilige Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.3 -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 87,00 EUR und höchstens 225,00 EUR an.

Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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