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Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz: Zulassung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) VCard
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Telefon: 02286845-0
Telefax: 02286845-3444
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.ble.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.


Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.

Fleischgesetz (FlG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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