Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Inhaltsbereich
Kircheneintritt: Erklärung
Ansprechpartner/in
| Standesamtswesen | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1426 Telefax: 04164 887-392 E-Mail: standesamt@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben