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Kirchenein- und -austritt

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StandesamtswesenStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1426
Telefax: 04164 887-392
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Der Wiedereintritt in eine Kirchengemeinde ist direkt beim zuständigen Kirchenbüro zu erklären. Hierfür wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Kirchenbüro.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • 40,00 EUR
    Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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