Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen
Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt
werden.
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Externe Behörden| Landkreis StadeAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-247 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de |
Externe Ansprechpartner/in| Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven Elfenweg 15 27474 Cuxhaven Telefon: 04721506-200 Telefax: 04721506-260 E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1891394_N1990641_L20_D0_I1717444.html |
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
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Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Weitere Informationen zu grundsätzlichen Immissionsfragen: