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Gewerbe abmelden

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GewerbewesenStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
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montags von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
dienstags geschlossen
mittwochs von 07.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr


Allgemeine Informationen

Nur wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes endgültig einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden.

Die Abmeldung am bisherigen Standort erfolgt in der Regel von Amts wegen. Die neu zuständige Stelle unterrichtet in diesem Fall die bisher zuständige Behörde, die daraufhin die Abmeldung vornimmt.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Kommune etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Weiterhin ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich, wenn der Betrieb übergeben wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Erbfolge.

Verfahrensablauf

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit bisher ausgeübt wurde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis (Aufenthaltstitel) oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug, Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer, Erlaubnisurkunde, Handwerkskarte, Sterbeurkunde
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeabmeldungen sind kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden. Bei einer verspäteten Abmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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