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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

zuklappenAnsprechpartner/in
GewerbewesenStandort anzeigen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-1427
Telefon: 04164 887-1428
Telefax: 04164 887-353
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.har­se­feld.de

montags von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
dienstags geschlossen
mittwochs von 07.30 bis 12.00 Uhr
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/

Allgemeine Informationen

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

-  Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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