Haben Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, zum Beispiel für Fahrten mit dem Taxi? Dann können Sie diese um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
| Straßenverkehr | |
| Dezernat IIIHarburger Straße 193 21680 Stade Telefon: 04141 12-3652 Telefax: 04141 12-3613 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
|
| Zulassungsstelle Tel: 04141 12-3666 Fax: 04141 12-3670 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden. Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) Führerscheinstelle 04141 12-3633 Fax 04141 12-3613 Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden. | |
Allgemeine Informationen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
-
für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
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für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht