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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Straßenverkehr
Dezernat IIIHarburger Straße 193
21680 Stade
Telefon: 04141 12-3652
Telefax: 04141 12-3613
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Zulassungsstelle
Tel: 04141 12-3666  
Fax: 04141 12-3670

Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

Führerscheinstelle (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Führerscheinstelle 04141 12-3633  Fax 04141 12-3613

Terminvereinbarung für Abholung: 0 41 41 / 12 - 36 38
Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Fuehrerschein-Termine vereinbart werden.

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Haben Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, zum Beispiel für Fahrten mit dem Taxi? Dann können Sie diese um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

Allgemeine Informationen

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

Fahrten mit

  • einem Taxi
  • einem Mietwagen
  • einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • einem Krankenwagen.

Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

Voraussetzungen

Bei der Erweiterung:

  • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
    • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
  • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
    • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
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