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Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Haug (Drochtersen, Engelschoff, Großenwörden, Bützfleth, Schölisch, Hansestadt Buxtehude, SG Apensen)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.135 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6855
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:
Herr Jatzkewitz ("Geest" südlich der Bahnlinie: Hansestadt Stade, SG Fredenbeck, SG Harsefeld, SG Horneburg, SG Oldendorf-Himmelpforten)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.135 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6852
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:
Herr Staack (SG Nordkehdingen, "Altes Land" nördlich der Bahnlinie: Gemeinde Jork, SG Lühe)Standort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.140 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6853
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:

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Die Herstellung und die wesentliche Änderung von Anlagen nach § 36 WHG, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, ist dies bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade zu beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Stege.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag stellen Sie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade in Papierform oder digital über das ServicePortal.

Falls Sie vorab Fragen haben, finden Sie entsprechend der Lage Ihres Bauvorhabens örtlichen Zuständigkeiten rechts unter „Anprechpartner/in“.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen finden Sie in dem Formular, das am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten.

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