Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine
genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem
Grundstückseigentümer, dass sein Grun
Ansprechpartner/in| Bauverwaltung, Bauleitplanung, unbebauter Grundbesitz u. Beiträge | |
| Herrenstraße 25 21698 Harsefeld Telefon: 04164 887-1670 Telefax: 04164 887-345 E-Mail: bauverwaltung@harsefeld.deHomepage: https://www.harsefeld.de | |
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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